Das seit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird bereits seit seiner Einbringung in den Bundestag im letzten Sommer kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wird eine von politischer Stelle aus legitimierte Zensur durch Betreiber sozialer Netzwerke kritisiert. BefĂŒrworter des Gesetzes begrĂŒĂen hingegen die neue Mitverantwortung von Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube, wenn es um Hass, Hetze und strafbare Inhalte im Netz geht. Ungeachtet der letztendlichen, mittel- bis langfristigen Umsetzung des Gesetzes erkennt der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. in dieser Debatte Chancen fĂŒr eine Verbesserung der Cyber-Sicherheit.
âDie laufende Diskussion hinsichtlich der BekĂ€mpfung von Hass, Hetze und strafbarer Inhalte im Netz zeigt, dass man sich auch ĂŒber die Ausweitung von Cyber-Strafverfolgungskompetenzen unterhalten muss. Denn das Sperren von Accounts oder Löschen von Inhalten wird Denjenigen, die das Internet fĂŒr Hass, Hetze und Verleumdung missbrauchen, nur kurzfristig die Verbreitung Ihres schĂ€dlichen Gedankenguts erschweren. Gleichzeitig ermöglicht uns das Gesetz, gesellschaftlich, und nicht nur technisch, ĂŒber Aspekte wie Authentifizierung und Sicherheit von Profilen in sozialen Medien zu debattieren,â fĂŒhrt Hans-Wilhelm DĂŒnn, GeneralsekretĂ€r des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. aus.