Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. fordert: Klare RechtsverhÀltnisse und eine verstÀrkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der NIS-Richtlinie
Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrĂŒĂt die heute in Kraft getretene Richtlinie ĂŒber Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie). Ziel der NIS-Richtlinie ist eine Verbesserung der Cyber-Sicherheit in der EuropĂ€ischen Union durch eine Harmonisierung der Gesetzeslage in den Mitgliedsstaaten. Ob dieses Ziel tatsĂ€chlich erreicht werden kann, hĂ€ngt jedoch von der Schaffung klarer gesetzlicher Anforderungen fĂŒr die Unternehmen ab, die von der Richtlinie betroffen ist. Die NIS-Richtlinie sieht unter anderem eine Meldepflicht von IT-SicherheitsvorfĂ€llen fĂŒr Betreiber âwesentlicher Diensteâ (darunter kritische Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Finanzen und Transport) und Anbieter âdigitaler Diensteâ, wie Online-MarktplĂ€tze, Cloud-Computing-Dienste und Suchmaschinen, vor.
âAufgrund der grenzĂŒberschreitenden Auswirkungen von Cyber-Angriffen, benötigen wir Gesetze und Regelungen, die ĂŒber die nationalen Grenzen hinweg gelten. Mit der NIS-Richtlinie wird nun ein zentraler Baustein fĂŒr die Verbesserung der Cyber-Sicherheit in der EuropĂ€ischen Union und somit fĂŒr das wirtschaftliche Wachstum des weltweit gröĂten Binnenmarktes gelegt. Mit der NIS-Richtlinie und der EU-Datenschutz-Grundverordnung nĂ€hern wir uns dem Ziel, einen gemeinsamen âDigital Single Marketâ in der EU zu schaffenâ, erklĂ€rt Philipp v. Saldern, PrĂ€sident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben bis Mai 2018 Zeit, die Vorgaben der NIS-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin ist auch das deutsche IT-Sicherheitsgesetz vollstĂ€ndig gĂŒltig, welches ebenfalls eine Meldepflicht von IT-SicherheitsvorfĂ€llen vorsieht. âFĂŒr die erfolgreiche Umsetzung der NIS-Richtlinie ist es wichtig, dass unnötige Doppelregulierungen vermieden und klare RechtsverhĂ€ltnisse geschaffen werden. Wir hoffen, dass BrĂŒssel und Berlin an dieser Stelle verstĂ€rkt zusammenarbeiten. Nur so können sich die betroffenen Unternehmen auf die kommenden Regulierungen vorbereiten und dadurch die Cyber-Sicherheit in der EuropĂ€ischen Union und in Deutschland erhöhen. Das Beispiel des IT-Sicherheitsgesetzes zeigt, dass dies ohne prĂ€zise Vorgaben zu den Pflichten und Rechten der Betriebe jedoch nicht erfolgen kann.â, so v. Saldern.
Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. wurde im August 2012 von namhaften Persönlichkeiten gegrĂŒndet. Der in Berlin ansĂ€ssige Verein ist politisch neutral und hat zum Zweck Unternehmen, Behörden und politische EntscheidungstrĂ€ger im Bereich Cybersicherheit zu beraten und im Kampf gegen die Cyber-KriminalitĂ€t zu stĂ€rken. Zu den Mitgliedern des Vereins zĂ€hlen groĂe und mittelstĂ€ndische Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie zahlreiche BundeslĂ€nder und Bundesinstitutionen, Experten und politische Entscheider mit Bezug zum Thema Cyber-Sicherheit. Ăber seine Mitglieder reprĂ€sentiert der Verein etwa zwei Millionen Arbeitnehmer aus der Wirtschaft und ĂŒber 1,8 Millionen Mitglieder aus VerbĂ€nden und Vereinen. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. informiert und unterstĂŒtzt mit vielfĂ€ltigen Angeboten seine Mitglieder und richtet seine TĂ€tigkeiten an deren operativen und betrieblichen BedĂŒrfnissen aus.
V.i.S.d.P.: Hans-Wilhelm DĂŒnn, GeneralsekretĂ€r, Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt:Lorenzo Paolo Cau, Referent, Telefon: 030 / 6796 365 27, Email: cau@p36294.ngcobalt133.manitu.net
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