Scroll Top

Chance die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit herzustellen

logo_300

[bsslink file=”PM-Vorratsdatenspeicherung-08-04-2014″ title=”Pressemitteilung” image=”pdf” alt=”Pressemitteilung Vorratsdatenspeicherung” width=”50″ height=”50″]

Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist daher ungül-tig. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg entschieden und somit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt.

Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V., erklärt dazu, „es ist einer-seits ein Sieg für die Freiheit und den Datenschutz, da nicht mehr anlasslos gespeichert werden kann. Andererseits werden in Ländern, wie England und Frankreich, zu vielen Themen anlasslos Daten ab-gefangen und gespeichert. Dies zeigt, dass es noch zu einer großen Umwälzung der Gesetzeslage innerhalb der EU kommen wird. Es wird deutlich, dass neue technische Möglichkeiten zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit herangezogen werden müssen, um Daten zu filtern und dadurch auf be-stimmte Themen aufmerksam gemacht zu werden. Dadurch kann der Datenschutz gewährt und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet werden. Dies sollte auch die Grundlage für Verhandlungen auf internationaler Ebene sein.“

V.i.S.d.P.: Hans-Wilhelm Dünn; Vizepräsident Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28

Datenschutz
Wenn Sie unsere Website besuchen, werden möglicherweise Informationen über Ihren Browser von bestimmten Diensten gespeichert, in der Regel in Form von Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.