[bsslink file=”PM-Vorratsdatenspeicherung-08-04-2014″ title=”Pressemitteilung” image=”pdf” alt=”Pressemitteilung Vorratsdatenspeicherung” width=”50″ height=”50″]
Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist daher ungül-tig. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg entschieden und somit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt.
Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V., erklärt dazu, „es ist einer-seits ein Sieg für die Freiheit und den Datenschutz, da nicht mehr anlasslos gespeichert werden kann. Andererseits werden in Ländern, wie England und Frankreich, zu vielen Themen anlasslos Daten ab-gefangen und gespeichert. Dies zeigt, dass es noch zu einer großen Umwälzung der Gesetzeslage innerhalb der EU kommen wird. Es wird deutlich, dass neue technische Möglichkeiten zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit herangezogen werden müssen, um Daten zu filtern und dadurch auf be-stimmte Themen aufmerksam gemacht zu werden. Dadurch kann der Datenschutz gewährt und gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet werden. Dies sollte auch die Grundlage für Verhandlungen auf internationaler Ebene sein.“
V.i.S.d.P.: Hans-Wilhelm Dünn; Vizepräsident Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28