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Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetz des Bundeministerium des Innern

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[bsslink file=”CSRD-Pressemitteilung-ITSiG-Entwurf-04.11.2014-Bundesinnenministerium-ohne-Konzept-” title=”Pressemitteilung” image=”pdf” alt=”Pressemitteilung Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetz” width=”50″ height=”50″]

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V (CSRD) hat die Entwicklung des sog. „IT-Sicherheitsgesetz“ von Anfang an begleitet und muss leider feststellen, dass die in dem Referentenentwurf vom 4. November 2014 vorgeschlagenen Regelungen keine positiven Auswirkungen auf die IT-Sicherheit in Deutschland haben werden.

Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V., stellt diesbezüglich fest: „Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium kein Konzept zur Steigerung der IT-Sicherheit in Deutschland hat. Den Verbänden wurde mittlerweile der dritte Gesetzesentwurf vorgelegt, obwohl die Abstimmung zwischen den Ressorts noch immer nicht abgeschlossen ist. Der Entwurf sieht nicht einmal vor, welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Behörden ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.“ Obwohl Verbände und Datenschützer in den letzten Monaten konstruktiv am geplanten IT-Sicherheitsgesetz mitgewirkt haben, sind etliche Kritikpunkte noch nicht ausreichend gewürdigt worden.

In letzter Konsequenz wird deutlich, dass es anscheinend keine konsistente Cyber-Sicherheitsstrategie des Bundes gibt, die die verschiedenen Belange von Wirtschaft, Wissenschaft und Strafverfolgung berücksichtigt. Durch die Einführung eines solchen Gesetzes würde die Bürokratie ausgebaut und das Ansehen Deutschlands zu Fragen der Cyber-Sicherheit geschmälert. Am Ende würde das Gesetz in seiner aktuellen Fassung sogar zu deutlich weniger Sicherheit führen.

V.i.S.d.P.: Hans-Wilhelm Dünn; Vizepräsident Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28

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