![logo_300](https://cybersicherheitsrat.de/wp-content/uploads/logo_300.png)
Arne Schönbohm bei N24 (08.04.2014): Vorratsdatenspeicherung
Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist daher ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg entschieden und somit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt.