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Neue Cyberagentur braucht trennscharfes Mandat und ausreichend Budget – andernfalls droht ein „zahnloser Tiger“

Heute, am 3. Juli 2019, wird auf dem Flughafen Leipzig/ Halle die Absichtserklärung zur Gründung der neuen Cyberagentur des Bundes von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, Bundesinnenminister Horst Seehofer, Ministerpräsident des Freistaats Sachsen Michael Kretschmer und Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff unterzeichnet. Der Bundesrechnungshof hinterfragt indes die Sinnhaftigkeit der neuen Agentur. Vor allem die Aspekte Budget, Personal und Abgrenzung zu bereits bestehenden Einrichtungen seien noch nicht ausreichend geklärt.

„Wir haben in Deutschland jahrzehntelang die Digitalisierung und deren zentralen Prozessenabler Cybersicherheit verschlafen, deshalb ist die Einrichtung einer solchen Agentur ein richtiger Ansatz. Hierzulande gibt es viele starke Innovationen im Bereich Cybersicherheit, deren Potential jedoch aufgrund mangelnder Unterstützung seitens des Staats oder einer schwachen Investitionslandschaft nicht genutzt wird. Während der Bundeshaushalt für die Cyberagentur 222,5 Millionen Euro bis 2022 vorsieht, wurden dem US-amerikanischen Vorbild DARPA allein 2019 knapp 3,5 Milliarden Dollar zugesprochen. Erfolgsgeschichten werden somit an den begrenzten Möglichkeiten scheitern und es besteht die Gefahr, dass ein weiterer zahnloser Tiger auf der Landkarte der vielzähligen, bereits bestehenden Behörden und Institutionen geschaffen wird. Neben einem belastbaren Finanzrahmen für die Forschung braucht es angemessene Gehälter für das hochqualifizierte Personal. Dafür muss ein entsprechender gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um derzeitige Hürden wie das Besserstellungsverbot zu nehmen. Die Agentur muss das, was sie an Fachkräften und Knowhow braucht in ihrem Budget darstellen können, um Gehälter wie in Managementfunktionen der Wirtschaft bezahlen zu können,“ nimmt Hans-Wilhelm Dünn, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Stellung.

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